EuGHMR, Urteil v. 10.11.2022 – Beschwerde Nr. 25426/20
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) hat in seinem Urteil vom 10. November 2022 (Beschwerde Nr. 25426/20) festgestellt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Sachaufklärung und zum Kindesschutz verletzt, wenn es Hinweise auf aggressives Verhalten eines Vaters im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt nicht angemessen prüft. Das Gericht muss sicherstellen, dass Umgangskontakte in einer geschützten Umgebung stattfinden. Die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder muss bei Entscheidungen über das Sorgerecht und den Umgang eine zentrale Rolle spielen. Die Besorgnis besteht, wenn Gerichte Frauen, die häusliche Gewalt als Grund für die Ablehnung von Umgangskontakten und die Fortsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge anführen, als „nicht kooperativ“ oder „ungeeignete Mütter“ betrachten und sanktionieren.