Verkehrsunfall- und Verkehrsrecht

Der Massenverkehr und die damit verbundene gestiegene Unfallgefahr, aber auch die mit der Verkehrsdichte zunehmende Regelungsdichte, sowie der immer schwierigere Umgang mit den Versicherern, bedarf der Hinzuziehung eines Fachberaters für Verkehrsrecht, um seine Interessen wahrnehmen zu können.

Geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung wirkt sich gravierend auf die Art und den Umfang der Unfallschadenabwicklung aus, die ohne Fachberatung und deren speziellen Kenntnisse eine Vielzahl von erheblichen Schadenfallen darstellen.

Zudem sieht sich der Unfallgeschädigte auf der Seite der Bußgeld- oder Fahrerlaubnisbehörden, der Strafjustiz und Versicherungen, ebenfalls “Spezialisten” gegenüber, denen es angemessen auf der Basis der „Waffengleichheit“ zu begegnen gilt.

Es stellen sich mit Eintritt eines Schadensereignisses zumeist vielfältige Fragen wie:

  • Wie sichere ich Beweise am Unfallort?
  • Wer sind die Haftungsgegner? (Problematisch bei ausländischen Unfallbeteiligten, Militärfahrzeugen, Nichtversicherten, mehreren Unfallbeteiligten)
  • Mithaftungsfragen?
  • Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?
  • Kann ein Mietwagen beansprucht werden?
  • Was Ist bei Leasingfahrzeugen?
  • Soll man einen kostenpflichtigen Sachverständigen hinzuziehen?

Die Fragestellungen sind nicht abschließend , sie geben lediglich einen Eindruck von der Vielfalt der zu beachtenden Gesichtspunkte und machen damit den ausgesprochen hohen Bedarf an fachkundiger Beratung deutlich.

Wir sind für Sie da und stehen Ihnen fachkundig mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei in Bochum!