Steuererklärungen
Die aufgrund der eingereichten Steuererklärung zu ermittelnde Steuer wird vom Finanzamt per Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid dient zur Vorlage bei Behörden (Kinder -und Schulgeld und Unterhalt) sowie bei Krankenkassen und dem Arbeitsamt.
Unsere Leistungen für Sie:
- Einkommensteuererklärung inkl. aller Anlagen wie z. B. Kinder, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Ermittlung aller Einkunftsarten
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung