Steuererklärungen

Die aufgrund der eingereichten Steuererklärung zu ermittelnde Steuer wird vom Finanzamt per Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerbescheid dient zur Vorlage bei Behörden (Kinder -und Schulgeld und Unterhalt) sowie bei Krankenkassen und dem Arbeitsamt.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Einkommensteuererklärung inkl. aller Anlagen wie z. B. Kinder, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Ermittlung aller Einkunftsarten
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung