Recht der neuen Medien
Mit dem Vorwurf des angeblich unberechtigten Uploads urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen wurde für die vorgeblichen Urheberrechtsinhaber und deren Bevollmächtigte eine vortreffliche Einnahmequelle erschlossen.
Wenn auch sicherlich der ein oder andere Vorwurf berechtigt sein mag, so sollte weder in diesem noch in dem Fall, in dem seitens des Anschlussinhabers kein Verstoß begangen wurde, weder die Forderung des angeblichen Urheberrechtsinhabers ungeprüft erfüllt, noch ignoriert werden. Da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, ist auch eine schematische Bearbeitung nicht angezeigt.
So differiert die Rechtslage besonders beim Upload durch Minderjährige.
Problematisch ist ebenfalls die Rechtslage, wenn Sie durch Firmen in Anspruch genommen werden, deren einziger Gesellschaftszweck es ist, Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen einzunehmen. Gerade bei diesen drohen häufig Folgeabmahnungen, so dass es auch hier unerlässlich ist, mit professioneller Hilfe das Schlimmste zu verhindern.
Auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung bietet viele Tücken. Immerhin sind Sie an diese 30 Jahre gebunden. Deshalb sollte auch diese nicht ohne anwaltliche Hilfe ungeprüft unterzeichnet werden.
Sollten Sie durch eine Abmahnung betroffen sein, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Dabei genügt es, wenn Sie mir die Unterlagen nebst kurzer Sachverhaltsschilderung zukommen lassen.