Jahresabschluss

Aus der Buchhaltung wird der Jahresabschluss entwickelt und erstellt. Dabei sind sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, um der Finanzverwaltung eine gesetzeskonforme Gewinnermittlung vorlegen zu können. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen helfen dabei, auf einem aktuellen Stand zu bleiben und eine möglichst günstige Auslegung der vielfältigen Steuergesetze für Sie zu ermöglichen.

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung)
  • Betriebsvermögensvergleich nach Handels -und Steuerrecht für alle Unternehmensformen nebst Anhang und ggf. dem Lagebericht
  • Anlagenbuchhaltung
  • Offenlegungsbericht
  • sowie ab Januar 2012 E-Bilanz