Finanzbuchhaltung

Um der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gerecht zu werden, ist eine monatliche, vierteljährliche oder aber jährliche Finanzbuchhaltung unumgänglich.
Gleichzeitig gibt die Finanzbuchhaltung Auskunft über die Ertragslage Ihres Unternehmens sowie Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und hilft u. a. als Berechnungsgrundlage bei der Vergabe von Krediten jeder Art durch Ihre Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut.

Zur monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung erhalten Sie Kontennachweise, auch im Mehrjahresvergleich, Summen -und Saldenlisten sowie eine Kopie der Umsatzsteuervoranmeldung, die fristgerecht per ELSTER an die Finanzverwaltung gesendet wird. Zusätzlich stellen wir bei Bedarf Kassenbuch und Offene-Posten-Liste zur Verfügung.

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • umfassende Finanzbuchhaltung
  • Buchführungsarbeiten ggf. nach Ihren Kontenvorgaben
  • Anlagenbuchhaltung mit mtl. Erfassung der Abschreibungen und Abgrenzung
  • bei Bedarf: Abholung und Rückgabe der Buchführungsunterlagen