Familienrecht

Der Großteil der heute geschlossenen Ehen und Partnerschaften werden geschieden.

Im Idealfall treffen die Lebenspartner schon im Vorfeld die notwendigen Vereinbarungen (Stichwort: Ehevertrag) für den Fall des Scheiterns der Beziehung zumal dann erfahrungsgemäß die wechselseitige Bereitschaft der Partner hierzu auf Grund des bestehenden Wohlwollens noch besteht. Der Gesetzgeber gestattet den Partnern weitreichende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, die allerdings wegen des Umfangs und der Komplexität der Regelungsnotwendigkeiten einer beratenden Hilfestellung im Bereich des Familienrechts bedürfen. Wir stehen Ihnen bereits im Vorfeld beratend zur Seite. Eine notwendige Beurkundung kann, im Bedarfsfalle, über ein mit uns zusammenarbeitendes Notariat erfolgen.

Die Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kommt manchmal für einen der Partner überraschend, meist bahnt sie sich über längere Zeit an. Häufig gehen die Emotionen hoch und die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind ohne Hinzuziehung eines externen Beraters für Familienrecht lange Zeit zu spüren.

Für den Fall, dass Kinder aus der gemeinsamen Beziehung hervorgegangen sind, sind die Folgen zumeist noch weitreichender. Sorgerechtliche und umgangsrechtliche Probleme ergeben sich aus der Konfliktsituation der Eltern. Hier ist die beratende Tätigkeit und Hilfestellung zumeist auch in praktischen Lebensfragen notwendig, um einer Eskalierung des zumeist dann schon fortgeschrittenen Konfliktes entgegenzuwirken.

Mit der Beendigung der Partnerschaft stellen sich im Einzelfall noch weitere vielfältige Fragen wie z.B.

  • Was wird aus unserem Eigenheim / unserer Eigentumswohnung?
  • Welche Folge hat die Scheidung für mein Unternehmen?
  • Was wird aus unseren Vermögen?
  • Was wenn ich erhebliches Vermögen geerbt habe?
  • Wer kommt für die Schulden auf?
  • Wer bekommt die eheliche Wohnung?
  • Was wird aus unserem gemeinsamen Hausrat?

Die Fragestellungen sind nicht abschließend, sie geben lediglich einen Eindruck von der Vielfalt der trennungsbedingten Regelungsnotwendigkeit und machen damit den ausgesprochen hohen Bedarf an fachkundiger Beratung deutlich.

Wir sind für Sie da und stehen Ihnen fachkundig zur Seite. Auch die steuerlichen Fragen, die regelmäßig sich trennungsbedingt ergeben, können wir durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung fachgerecht beantworten.

Auch unseren ausländischen Mitbürgern, die eine eheliche Verbindung nach Ihrer heimatlichen Rechtsordnung eingegangen sind, können wir entsprechend beratend zur Seite stehen und unter Berücksichtigung internationaler Regelungen und Abkommen rechtliche Hilfe leisten.

Immer häufiger werden meist die Kinder zur Kasse gebeten (Stichwort: Elternunterhalt), wenn Mutter und/oder Vater ins Pflegeheim müssen und das Ersparte und die Rente der Eltern neben der Pflegeversicherung nicht reichen, um die Heimkosten zu bezahlen.

Wir helfen Ihnen, bereits im Vorfeld Strategien zu entwickeln, um eine zukünftige Inanspruchnahme durch Sozialträger zu vermeiden.

Auch danach gibt es noch Möglichkeiten die zumeist  nicht erwarteten finanziellen Einbußen abzuwehren oder zumindest in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Es gilt auch hier die meist ärztlich angewandte Regel: „je früher Rat hinzugezogen wird, desto besser kann eine präventive Maßnahme gefunden werden“.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch hier in Bochum!