Erbrecht

Eine sachgerechte Nachfolgeregelung erfordert auf Grund ihrer übergreifenden Problemstellung vertiefte Kenntnisse im Erbrecht, aber auch im Gesellschafts-, Steuer- und ehelichem Güterrecht.

Sie ist eine Herausforderung nicht nur für Inhaber von Unternehmen sondern auch für jede Privatperson. Eine unzureichende Regelung hat oftmals schwere familiäre Konflikte bis zu völligem Zerwürfnis zur Folge, die zudem mit einschneidenden Vermögensverlusten verbunden sind.

Wir helfen Ihnen – gerne auch in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatung hier am Standort Bochum – zur Vermeidung derartiger Konfliktfälle bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen und sonstigen Nachfolgevereinbarungen einschließlich der Gestaltung von Erbverträgen sowie Testamenten.

Die gegebenenfalls notwendige Beurkundung kann im Bedarfsfalle über ein mit uns zusammenarbeitendes Notariat erfolgen.

Auch bei der Durchsetzung Ihres testamentarischen Willens im Wege der Testamentsvollstreckung können wir Sie qualifiziert begleiten und notwendige Hilfestellung leisten.

Ist der Erbfall eingetreten, sind oftmals zwischen den Bedachten widerstreitende Interessen in Einklang zu bringen. Erst recht , wenn der oder die Erblasser einzelne oder gar sämtliche gesetzliche Erbberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen haben. Die sich dann meist ergebenden komplexen Pflichtteils-/pflichteilsergänzenden Fragen bedürfen der Beratung und Hilfestellung durch einen fachkundigen Berater.

Die globale Welt führt immer mehr dazu , das nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen über Auslandsvermögen verfügen, das im Falle des Todes des Vermögensinhabers zu vielschichtigen Fragen unter Berücksichtigung der betroffenen ausländischen Rechtssysteme führt. Dies wirft in der Regel besonders nachhaltigen Beratungsbedarf auf, dessen Herausforderung wir uns auf Grund unseres fachorientierten Hintergrundes ebenfalls gewachsen sehen.

Besuchen Sie uns doch an unserem Standort Bochum!