Reiseverträge

Reisen können kostenfrei storniert werden, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts am Urlaubsort Corona-Verbreitung besteht. Maßgeblich ist grundsätzlich die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Da derzeit eine weltweite Reisewarnung ausgerufen wurde, die bis zum 19. April 2020 gilt, können demnach alle Reisen, die bis zum 19. April 2020 angetreten sein sollen, kostenlos storniert werden.

Touristen, die aktuell bereits im In- und Ausland unterwegs sind, können die Reise kostenfrei abbrechen. Dies gilt aufgrund der weltweiten Reisewarnung sowohl für Pauschalreisen als auch individuell gebuchte Reisen.

Zukünftige gebuchte Reisen sind derzeit nur mit Stornogebühren rückgängig zu machen. Hier muss auf jeden Fall abgewartet werden, ob die Reisewarnung über den 19. April 2020 hinaus ausgesprochen wird.

Kann aufgrund der Reisewarnung der Flug nicht angetreten werden, können die Ticketentgelte zurückverlangt werden.

Die allgemeine, grundsätzlich vorgesehene Entschädigung soll nach den Vorgaben der EU entfallen, wenn Behörden Flüge verbieten oder diese untersagen. Dies soll auch gelten, wenn die Fluggesellschaften selbst aus Gründen des Gesundheitsschutzes diese absagen.

Achtung: Reiserücktrittsversicherungen tragen keine Kosten, wenn die Stornierung lediglich aus Angst vor Ansteckung erfolgt.

 

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