Arbeitsrecht für Arbeitgeber
1. Bei angeordneter Quarantäne gilt § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Soweit Sie als Arbeitgeber an Ihre Mitarbeiter entsprechend Entgeltfortzahlungen zu leisten haben, werden diese behördlicherseits erstattet. Dies gilt auch bei vollständiger Schließung des Betriebes.
Zuständig sind dabei die Gesundheit- oder Versorgungsämter!
2. Der Staat übernimmt 60 % des entgangenen Nettolohns bei Kurzarbeit, bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 %.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 95 SGB III. Danach sind dessen grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall (mindestens 10 % der Beschäftigten müssen einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben)
- Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (d.h. Voraussetzungen bei Ihren Beschäftigten)
- Anzeige des Arbeitsausfalles bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden dann zu 100 Prozent erstattet.
Die Leistung von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Auch für Leiharbeitnehmer kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Antragstellung auf Kurzarbeitergeld geht einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses immer vor! Im Falle der Beantragung von Kurzarbeit ist der Antrag für den Arbeitnehmer arbeitgeberseits zu stellen.
3. Eine Absicherung von Selbstständigen ist möglich, wenn Sie von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) nach §28a SGB III Gebrauch gemacht haben. In diesem Falle haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie davon keinen Gebrauch gemacht haben, fallen Sie nicht in den Schutz der Arbeitslosenversicherung.
4. Zudem werden in dieser Woche folgende Verordnungen und Richtlinien erlassen, die Ihre persönlichen unternehmerischen Zahlungspflichten betreffen:
- Anpassung der steuerlichen Vorauszahlungen beantragen
- Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Rentenversicherungsträge) beantragen
- Stundung von bereits festgesetzten Steuerforderungen des Finanzamtes beantragen
Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes wegen bestehender Rückstände werden zum Schutz der Unternehmen derzeit ausgesetzt! Säumniszuschläge sollen nicht erhoben werden.
Die bisherige Dreiwochenfrist bei (drohenden) Insolvenzen juristischer Personen zur Erklärung soll bis September dieses Jahres entfallen.
5. Zur Anpassung des aktuellen Arbeitsbedarfes aufgrund Lieferengpässen oder aber Wegfall eines Teils der Belegschaft ist der Arbeitgeber berechtigt, Schichtpläne umzustrukturieren und Arbeitseinsatzzeiten einseitig zu ändern. Die Arbeitsschutzgesetze sind jedoch nach wie vor einzuhalten!
6. Nachfolgend haben wir Links, die für Sie interessant sein dürften, wie folgt aufgestellt:
- Generelle Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Aktuelle Infos des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Aktuelle Meldungen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960
- Fallzahlen in Deutschland https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
- Fallzahlen weltweit: https://experience.arcgis.com/experience/685d0ace521648f8a5beeeee1b9125cd
- Hygienehinweise BZgA: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
- Verhaltenshinweise der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public
- FAQ des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
- FAQ des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c17529
- Erklärvideos der BZgA: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
- Informationen für Reisende: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Hinweise für häusliche Quarantäne: